Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vordrucke

Das „Institut für angewandte Biografie- und Familienforschung Kassel (IBF-Kassel)“ ist ein privates und wissenschaftliches Forschungsinstitut und wird nicht durch staatliche Einrichtungen unterstützt oder gefördert. Zur Finanzierung des Institutes werden deshalb Dienstleistungen erbracht. Bei unseren Kostensätzen orientieren wir uns an den Gebührensätzen öffentlicher Einrichtungen.

Der Auftraggeber stimmt im kostenlosen Erstgespräch mit dem Auftragnehmer (IBF-Kassel) die voraussichtlichen Kosten und den Umfang des Auftrages ab. Der Auftraggeber zahlt einen Vorschuss, der gleichzeitig vorläufiger Höchstbetrag ist. Er dient der gegenseitigen Absicherung, da einerseits bei der Arbeitsaufnahme Kosten anfallen können und andererseits eine Kostenkontrolle durch den Auftraggeber gegeben sein sollte. Der Vorschuss schützt den Auftraggeber vor hohen und unerwarteten Rechnungen und gibt ihm die Möglichkeit zu entscheiden, wann und wie intensiv geforscht wird. Der Auftragnehmer (IBF-Kassel) forscht nur im Rahmen des Vorschusses. Ist dieser aufgebraucht, erhält der Auftraggeber einen Ergebnisbericht und eine Rechnung. Ist der Auftraggeber mit der Arbeit des Auftragnehmers (IBF-Kassel) zufrieden und besteht weiterer Forschungsbedarf, ist ein erneuter Vorschuss zu entrichten. Einen Anspruch auf ein bestimmtes Forschungsergebnis wird ausgeschlossen. Der Auftraggeber bezahlt lediglich den Aufwand der Forschung. Bei einem kleinen Auftrag kann auf einen Vorschuss verzichtet werden. Zur Zeit wird keine Mehrwertsteuer berechnet und die angegebenen Stundensätze werden halbstündlich abgerechnet.

Die durch die Forschung gesammelten Daten bleiben öffentliches Eigentum. Der Auftragnehmer nutzt diese Daten im Rahmen der Bestimmungen des Datenschutzes und des Urheberrechtes und reicht sie an seine Auftraggeber weiter. Dem Auftraggeber erwachsen dadurch keine Rechte an den ermittelten Daten. Die von den Auftraggebern zur Verfügung gestellten Unterlagen werden nach Beendigung des Auftrages zurückgesandt. Wurden die Unterlagen in Form von Kopien eingereicht, werden diese archiviert oder auf Wunsch vernichtet. Aufträge, Vollmachten, Rechnungen und Ergebnisprotokolle werden vom Auftragnehmer nach geltendem Recht archiviert.

Das Institut wird erst dann zum Auftragnehmer, wenn es das Angebot des Auftraggebers akzeptiert und schriftlich bestätigt. Es besteht keine Verpflichtung zur Annahme eines Auftrages. Der Auftraggeber hat das Recht seinen Auftrag zurückzuziehen. Bereits erbrachte Leistungen können durch den Auftragnehmer abgerechnet werden.

Erfüllungsort der Dienstleistung ist Kassel. Mit der Auftragserteilung stimmt der Auftraggeber den Geschäftsbedingungen zu.

Möchten Sie zur Auftragserteilung nicht ins Institut kommen, können Sie nachfolgende Vordrucke für Auftrag und Vollmacht ausdrucken. Senden Sie bitte beide Vordrucke ausgefüllt und original unterschrieben per Post an das Institut.

Vordrucke

Auftrag
Vollmacht

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